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DIE KOSTEN

Das Behandlungshonorar ist für alle Verfahren gleich und beträgt für gesetzlich Versicherte 90,00 Euro für eine Stunde (60 Min.). Die Länge der einzelnen Behandlungssitzung richtet sich nach Ihrem Bedarf und dem Fortgang der Behandlung. Die Erstbehandlung dauert aufgrund eines ausführlichen Anamnesegesprächs in der Regel ca.  90 bis max.120 Minuten. Die Behandlungskosten der Einzelsitzung errechnen sich aus der benötigten Zeit mal dem Stundensatz.

Viele gesetzliche Krankenkassen zahlen derzeit anteilig die Kosten einer Behandlung im Rahmen der Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob diese einen Teil der Kosten übernimmt.

Das Behandlungshonorar für privat Versicherte beträgt ebenfalls mindestens 90,00 Euro für eine Stunde (60 Min.), ist in der Regel jedoch meist höher, da die Rechnung gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erstellt wird und alle erbrachten Leistungen enthält. Einige Krankenversicherungen erstatten diese Kosten teilweise oder vollständig; Bitte klären Sie daher vorab, inwieweit Kosten für die Behandlung übernommen werden.

Der Betrag kann am Ende einer jeden Sitzung in bar oder per Kartenzahlung mit EC-Karte per Lastschrift und Pin-Eingabe entrichtet werden.

Heilpraktiker-Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG.).

Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Gerne können Sie auch Geschenkgutscheine erwerben.

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